
Neue Perspektiven für Treuhand und Sterbegeld
Mit der OfBv-Treuhand und dem OfBv-Sterbegeld bieten wir zwei starke Lösungen, um Bestattungskosten verlässlich abzusichern. Dank integriertem Inflationsschutz bleibt der Vorsorgebetrag auch in Zukunft wertbeständig – und deckt die späteren Kosten. So können Vorsorgende und Bestatter ganz beruhigt in die Zukunft blicken.
OfBv-Treuhand
- ✓Inflationsschutz
- ✓Einmalige Zahlung
- ✓Keine Gesundheitsprüfung
- ✓Keine Wartezeit
- ✓Keine Altersbeschränkung
OfBv-Sterbegeld
- ✓Inflationsschutz
- ✓Monatliche Zahlung
- ✓Keine Gesundheitsprüfung
- ✓Faire Wartezeitregelung
- ✓Doppelte Auszahlung bei Unfall
OfBv-Bestatterportal – Digital. Intuitiv. Zeitsparend.
Mit dem modernen Bestatterportal der OfBv bieten wir Bestattern eine komplett digitale Lösung – für die einfache Verwaltung aller Vorsorgefälle.
- ✓100 % digital – kein Papierkram, keine Ordner
- ✓Intuitive Bedienung – benutzerfreundlich & selbsterklärend
- ✓Alle Daten auf einen Blick – übersichtlich & jederzeit abrufbar
- ✓Einfache Vertragsanlage – in wenigen Klicks erledigt
- ✓Sichere Datenverwaltung – DSGVO-konform & geschützt
- ✓Ideal für unterwegs – auch mobil nutzbar

Gut ausgestattet
Die personalisierte Notfallkarte
Vorsorgende erhalten eine individualisierte Notfallkarte – klein, handlich, aber mit großer Wirkung:
- ✓Immer griffbereit im Portemonnaie
- ✓Enthält die Daten des Bestattungshauses
- ✓Zeigt im Notfall sofort, dass vorgesorgt wurde


Professionelle Vorsorgemappe
Bestatter erhalten hochwertige Vorsorgemappen zur professionellen Präsentation.
- ✓Hochwertiges Design
- ✓Platz für alle wichtigen Unterlagen
- ✓Ideal für Beratungen und Übergaben
Ihr Geld ist in sicheren Händen
Für die Verwahrung Ihres Geldes kooperieren wir mit der VPV Versicherung aus Stuttgart. Die VPV Versicherung wurde 1827 gegründet und ist die älteste Sterbekasse Deutschlands.
Häufig gestellte Fragen
- •Kein Schutz vor Zugriff durch Dritte: Im Pflegefall kann das Guthaben auf dem Konto als verwertbares Vermögen gelten und vom Sozialamt zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden.
- •Eingeschränkter Zugriff im Todesfall: Nach dem Tod wird das Konto in vielen Fällen gesperrt, bis der Erbschein vorliegt. Angehörige können dann nicht ohne Weiteres auf das Geld zugreifen, um die Bestattung zu bezahlen.
- •Keine Zweckbindung: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Es besteht das Risiko, dass es – bewusst oder unbewusst – für andere Zwecke verwendet wird.
- •Kein Inflationsschutz: Guthaben auf dem Konto verliert mit der Zeit an Kaufkraft, was bei steigenden Bestattungskosten problematisch sein kann.